Brand- und Rauchschutztüren haben die Aufgabe, eine Ausbreitung des Brandes bzw. des giftigen Brandrauches auf andere Gebäudeteile zu verhindern.
Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht mit Unterlegkeilen, Löffeln etc. offen gehalten werden, da Rauch und Feuer sich sonst ungehindert ausbreiten können.
Schaltschränke und Zugänge zu Installationseinrichtungen sind frei zu halten, da im Notfall hier Schaltvorgänge oder Freischaltungen vorgenommen werden müssen.