Funktionen

Vorbeugender Brandschutz (4/8)

  • Zugelassene Heißwassergeräte, Kaffeemaschinen etc. dürfen nur betrieben werden, wenn sie auf ausreichend großen Keramikfliesen oder Ähnlichem (Fläche deutlich größer als das Gerät / nicht
    brennbare Unterlage) stehen.
    Die nähere Umgebung dieser Geräte soll von leicht brennbaren Materialien wie z. B. Papier freigehalten werden.
  • Die Verwendung von offenem Licht, z.B. von Streichhölzern ist nicht gestattet. Sofern dies doch notwendig sein sollte dürfen Streichhölzer etc. nur in nicht brennbaren Behältern abgelegt werden.

    Nicht in (Rest-)Müllbehälter werfen!
  • Rauchen ist in allen Universitätsgebäuden aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zulässig.