| Zugelassene Heißwassergeräte, Kaffeemaschinen etc. dürfen nur betrieben werden, wenn sie auf ausreichend großen Keramikfliesen oder Ähnlichem (Fläche deutlich größer als das Gerät / nicht brennbare Unterlage) stehen. Die nähere Umgebung dieser Geräte soll von leicht brennbaren Materialien wie z. B. Papier freigehalten werden.
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