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Flucht und Rettungswege (1/8)

  • Fluchtwege dienen dem schnellen, unbeeinträchtigten Verlassen des Gebäudes in einem Brand- oder sonstigem Notfall.
    Sie müssen auch bei ausgefallener Beleuchtung sicher begangen werden können.
  • Flucht- und Rettungswege sind zunächst die Wege im Gebäude, die sie täglich nutzen, wie z. B. Treppenhaus und Flure (Erster Rettungsweg).

    Neben dem Ersten Rettungsweg gibt es für nahezu alle Räume einen Zweiten Rettungsweg.
    Der Zweite Rettungsweg kann sein: eine weitere Treppe, zusätzliche Ausgänge, (Fenster-)Notausstiege oder Rettungs- / Fluchtbalkone in niedrigen Gebäudeteilen, oder auch ein Fenster, das von der Feuerwehr mit Steckleitern erreicht werden kann.

    Diesen Zweiten Rettungsweg benutzen Sie, wenn das Treppenhaus - aus welchem Grund auch immer -, nicht mehr nutzbar ist.
    Machen Sie sich einmal die Mühe und laufen Ihren 2. Rettungsweg ab und begeben sich zum Sammelplatz.