Funktionen

Flucht und Rettungswege (5/8)

  • Die Rauchschutztüren zum Treppenhaus und zu anderen Gebäudeteilen müssen zu Ihrer Sicherheit geschlossen sein, damit in einem Brandfall Rauch nicht in das Treppenhaus und in den nächsten sicheren Abschnitt eindringen kann.
     
    Eine Ausnahme bilden Brandschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgerüstet sind. Über beidseitig vor der Tür angebrachte Brandmelder wird gewährleistet, dass diese bei Beaufschlagung mit Brandrauch selbsttätig schließen.