Funktionen

Flucht und Rettungswege (8/8)

  • Sie begeben sich nach dem Verlassen des Gebäudes zu ihrem Sammelplatz.
    Auf der Übersichtsseite "Brandschutz" finden Sie die Lagepläne der Sammelplätze und Hinweise zu ihrer Benutzung
  • Sie warten bis der/die Arbeitsgruppenleiter*in oder ein/e Vertreter*in die Vollzähligkeit der Beschäftigen festgestellt hat.
  • Das Gebäude wird erst wieder betreten, wenn dies von der Einsatzleitung, dem Leiter der Abteilung Facility Management oder dem Sicherheitsingenieur ausdrücklich gestattet wird.
Gebäudespezifische Hinweise zum Kapitel Flucht- und Rettungswege finden Sie in den einzelnen Lernmodulen der jeweiligen Gebäude.